DSGVO-Konformität für Menschen, Vereine, private Blogs: NO MONEY, NO PANIC

Wir praemandaten werden inzwischen immer öfter von Freund*innen, Bekannten, Vereinsmacher*innen, Künstler*innen und Amateuren, also Liebhaber*innen, gefragt, was mit der DSGVO zu tun ist. Panikmache und Unmutgeplänkel wirken im weltweiten Netz und es gibt inzwischen drölfzigtausend Ratgeber*innen.

Erst gestern nahm ich wieder genervte Stimmung via Twitter @robvegas wahr:

„Aktuelle #DSGVO-Workshops:
– 499 Euro Anmeldungsgebühr
– Panikmache
– Belehrungen
– Mittagspause
– ‚Was bedeutet es für mein Blog und diese Plugins? Was muss ich tun?‘
– ‚Ich bin kein Anwalt. Das muss man im Einzelfall klären. Vielen Dank für die Teilnahme. Tschüss!'“

Wir haben uns jetzt gedacht, nicht den drölfzigtausendundersten Ratgeber zu schreiben, sondern die Linksammlung, mit denen wir unseren Freund*innen (Vereinen, Künstler*innen-Websites etc.) kollegial, freundschaftlich und kostenfrei weitergeholfen haben, hier zusammen zu tragen.

Die DSGVO ist ein Fortschritt für den Datenschutz und macht Arbeit. Es hilft, Dinge zu lesen und  Konzentration wie bei einer Steuererklärung einzuplanen. Wer bisher die Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG nicht eingehalten hat, ist gewissermaßen mit einem Frühljahrsputz dabei. Es gibt etwas zu tun.

Sämtliche hier zusammen getragene Links führen auf Seiten, mit deren Verfasser*innen wir nicht verschwägert oder sonstwie verschwurbelt sind. Das Informationsmaterial wurde von uns als hilfreich und verständlich eingestuft.

Zum gefährlichen Halbwissen und zur allgemeinen Verunsicherung hat sich RA Dr. Carsten Ulbricht Anfang Mai 2018 geäußert:

http://www.rechtzweinull.de/archives/2558-mein-erster-dgsvo-rant-zu-viele-mythen-und-gefaehrliches-halbwissen-zum-neuen-europaeischen-datenschutzrecht.html

Einen Rundumblick für kleine Firmen verschafft hier Heise online:

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschutzgrundverordnung-in-kleinen-Firmen-DSGVO-Nie-gehoert-4031790.html

Wer lieber genauer zuhört: Mit einem Podcast gibt RA Dr. Thomas Schwenke hier 142 Minuten eine ausführliche Rechtsbelehrung: https://voicerepublic.com/talks/dsgvo-alles-zur-eu-datenschutzgrundverordnung-rechtsbelehrung-folge-54

Datenschutz-Generatoren

RA Schwenkes aktuellen Datenschutzgenerator für Datenschutzerklärungen, kostenfrei für Privatpersonen und bedingt für Vereine und Klein(st)unternehmer, finden Sie hier: https://datenschutz-generator.de. Alternativ hilft zum Beispiel auch eRecht24 weiter, ist jedoch inzwischen kostenpflichtig. Ein bisher vollständig kostenfreien Datenschutzgenerator, den die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Datenschutz (DGD) entwickelt hat, finden Sie hier: https://www.wbs-law.de/it-recht/datenschutzrecht/datenschutzerklaerung-generator/

WordPress und DSGVO

Von welchen Plugins abgeraten wird, steht zum Beispiel hier: https://www.webseitenschutzpaket.de/artikel/wordpress-plugins-tipps-dsgvo/

Fotografieren

Wer mit Fotos arbeitet, auch privat, schaue hier herein: https://www.lead-digital.de/dsvgo-vorsicht-kamera/

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat unterrichtet: „Das Anfertigen von Fotografien wird sich auch zukünftig auf eine – wie bislang schon – jederzeit widerrufbare Einwilligung oder alternative Erlaubnistatbestände wie die Ausübung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO) stützen können. Diese Erlaubnistatbestände (nach geltender Rechtslage Art. 7 der geltenden EU-Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG i.V.m. den nationalen Umsetzungsgesetzen) decken seit vielen Jahren datenschutzrechtlich die Tätigkeit von Fotografen ab und werden in Art. 6 DS-GVO fortgeführt. Die Annahme, dass die DS-GVO dem Anfertigen von Fotografien entgegenstehe, ist daher unzutreffend.“ Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/it-digitalpolitik/datenschutz/16-datenschutzgrundvo-fotografien.html

„Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat einen Vermerk herausgegeben, der sich der Problematik des Fotografierens in der Öffentlichkeit widmet. Hierbei geht es nicht um Aufnahmen zu journalistischen oder rein privaten Zwecken. Letztere unterfallen gem. Art. 2 Abs. 2 lit. c ohnehin nicht der DSGVO. Vielmehr geht es um das Fotografieren einer unüberschaubaren Anzahl von Menschen oder von solchen, die als Beiwerk auf einem Foto zu erkennen sind. Der für jeden Smartphone-Besitzer relevante Fall.“ Quelle: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fotografieren-im-blitzlicht-der-dsgvo-behoerde-schafft-klarheit/

Vereine

Vereine können sich hier informieren: http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/datenschutz.htm oder zum Beispiel https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/03/OH-Datenschutz-im-Verein-nach-der-DSGVO.pdf wie auch hier: https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/praxisreihe/PraxisReihe-1-Datenschutz-bei-Vereinen.pdf

„Update für deine Freiheit“

Wozu überhaupt DSGVO? … DeineDatenDeineRechte.de für Verbraucher*innen, vielleicht eher für Schüler*innen, hier ein Video „Update für deine Freiheit“

Update vom 22.5.18
Heute hat der Verein Digitale Gesellschaft sein Informationsportal „Deine Daten. Deine Rechte.“ online gestellt.

Wir werden diese Linksammlung laufend ergänzen und auf aktuellem Stand halten. Wir freuen uns über ergänzende und verbessernde Kommentare mit hifreichen Links hier unten.

Wenn Sie mit einem größeren Unternehmen Beratungs- und Gestaltungsbedarf haben sowie Geld in die Hand nehmen können, helfen wir Ihnen hier und persönlich gerne weiter: Ihr Weg zur DSGVO-Compliance

dh